Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Körperschaften des öffentlichen Rechts hat für bestimmte Berufe die Pflichtmitgliedschaft zur jeweiligen Körperschaft zur Folge. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind beispielsweise die Träger der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesärztekammern und die Apothekerkammern. Sie gelten als Rahmen der Selbstverwaltung und Schnittstelle zur Staatsverwaltung. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind also rechtsfähige Verwaltungseinheiten, die bestimmte Aufgaben des Staates übernehmen und in Ausübung dieser Tätigkeit unter Aufsicht des Staates stehen.