Die Träger

ABV-Ehrenschale für Dr. Richard Herrmann und Karl-Heinz Weis


Berlin, 23. November 2024

Herr Dr. Richard Herrmann und Herr Karl-Heinz Weis wurden anlässlich der jüngsten ABV-Mitgliederversammlung durch den Vorstandsvorsitzenden, Herr Rudulf Henke, mit der ABV-Ehrenschale ausgezeichnet. Die Ehrenschale ist die höchste Auszeichnung des Spitzenverbandes der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland. Sie besteht aus weißem Porzellan der Königlichen Porzellanmanufaktur KPM. Die Unterseite trägt eine Widmung.

 

Pressemitteilung



 

 

Die Texte der Ehrung:

 

Herrn Dr. Richard Herrmann

 

Die berufsständischen Versorgungswerke ehren in Herrn Dr. Richard Herrmann den um das berufsständische Versorgungswesen der Freien Berufe hochverdienten ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Heubeck AG.


Dr. Richard Herrmann war seit dem 1. Januar 1993 für die Heubeck AG tätig, seit 1. Oktober 2003 als Mitglied des Vorstands, dessen Vorsitzender er dann von 2010 bis 2018 war. Für die Heubeck AG betreute er berufsständische Versorgungswerke als Versicherungsmathematiker. Seine Expertise, Erfahrung und Fähigkeit zur Vermittlung komplexer mathematischer Zusammenhänge kamen wesentlich auch den Selbstverwaltungsorganen der von der Heubeck AG betreuten Versorgungswerke zugute. Als Berater der ABV und für ihre Akademie als Referent im Grundlagen- wie im Aufbauseminar „Mathematik“ ist er aus denselben Gründen immer noch unverzichtbar. Im Jahr 2015 verfasste er zudem mit der Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen des Wegfalls des Befreiungsrechts für Rechtsanwaltsversorgungswerke eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Vorfeld der Novellierung des Rechts der Syndikusanwälte. Im Jahr 2020 legte er mit dem Papier zu versicherungsmathematischen Handlungsoptionen für berufsständische Versorgungswerke eine Orientierung bietende Chancen- und Risikoabschätzung der Veränderung von versicherungsmathematischen „Stellschrauben“ im jeweiligen Verfahren vor. Sein für die berufsständische Versorgung aber bedeutendster Beitrag ist der bei der Entwicklung der berufsständischen Richttafeln in den 1990er Jahren sowie deren Weiterentwicklung zu Generationentafeln ein Jahrzehnt später. Dank ihrer Richttafeln waren und sind die Versorgungswerke in der Lage, ihren überdurchschnittlichen Anteil am säkularen Alterungsschub der Gesellschaft generationengerecht und mit fein dosierter Belastungssteuerung zu verarbeiten. Sie sind damit in demografischer Hinsicht nicht nur ein gut, sondern ein vorbildlich funktionierendes System.

 

Die berufsständischen Versorgungswerke der Freien Berufe danken Herrn Dr. Richard Herrmann für sein Engagement in ihrer Sache und verleihen ihm die vom Vorstand der ABV aus Anlass des 20. Jahrestages der Wiederkehr der Gründung der ABV (1998) gestiftete Ehrenschale.

 

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Herrn Karl-Heinz Weis

 

Die berufsständischen Versorgungswerke ehren in Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Weis den um das berufsständische Versorgungswesen der Freien Berufe hochverdienten ehemaligen Geschäftsführer der Hessischen Zahnärzte-Versorgung.


Karlheinz Weis kam am 1. April 1984 zur Hessischen Zahnärzte-Versorgung, zunächst als stellvertretender, ab 1986 als allein verantwortlicher Geschäftsführer. In seinen insgesamt 38 Dienstjahren prägte er sein Versorgungswerk nachhaltig. Er führte es genauso an Aktien-Investments heran, ein seinerzeit großer Schritt, wie er es von ABS und Cum Ex fernhielt. Die Mischung aus enormem Fachwissen, innerem Kompass und Gespür für den richtigen Zeitpunkt machte den Investor wie den Geschäftsführer Karl-Heinz Weis aus. So gelang es ihm, sein Versorgungswerk durch die Asien-, Dotcom-, Lehman-, Staatsschulden- und Coronakrisen wie durch die langjährige Niedrigzinsphase zu steuern und das Vermögen dabei zu verzehnfachen. In der Rückschau beeindruckt auch seine vorausschauende Umsicht. Bereits 1988 führte er in der Hessischen Zahnärzte-Versorgung das Offene Deckungsplanverfahren ein, 1996 wurde die Teilrechtsfähigkeit des Versorgungswerks erreicht und ab 2004 setzte er notwendige Absenkungen des Rechnungszinses durch. Dabei hatte er stets das große Ganze im Blick. Nach der deutschen Wiedervereinigung fungierte er als Gründungs-Geschäftsführer des Versorgungswerks der Landeszahnärztekammer Thüringen. Auch der Landeszahnärztekammer Hessen diente er von 1989 als stellvertretender, von 1994 bis 1998 als Hauptgeschäftsführer. Auf Verbandsebene wurde er als Nicht-Jurist in den Rechtsausschuss der ABV berufen, insgesamt 16 Jahre lang war er ein gesuchter Ratgeber im Arbeitskreis Vermögensanlage-Fragen.

 

Die berufsständischen Versorgungswerke der Freien Berufe danken Herrn Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Weis für sein Engagement in ihrer Sache und verleihen ihm die vom Vorstand der ABV aus Anlass des 20. Jahrestages der Wiederkehr der Gründung der ABV (1998

 

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