Information für Krankenkassen
Bankverbindungen der Versorgungswerke
Vorgaben für den Zahlungsverkehr
Information für Arbeitgeber
Arbeitgebermeldeverfahren
Die Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV) hat im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgeberverfahren errichtet und betreibt sie in deren Auftrag.
Unter www.dasbv.de bietet sie den Beteiligten umfassende Informationen.
Diese Informationen werden bei Bedarf ergänzt und aktualisiert. Für den Informationsaustausch stehen die Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung und für Softwarehersteller darüber hinaus Entwicklerforen.
BV-Nummern
Die Liste der dreistelligen BV-Nummern finden Sie im "Verzeichnis der berufsständischen Versorgungseinrichtungen" auf der Internet-Präsenz www.dasbv.de. Die Übersicht öffnet sich unter dem Navigationsreiter "BV-Verzeichnis"; die Nummern sind in der ersten Spalte gelistet.
Information für Finanzämter
Liste der geeigneten Versorgungswerke
Liste der geeigneten Versorgungswerke im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2, Buchst. a EStG lt. BMF-Schreiben vom 08.07.2014 (Az.: IV C 3 - S 2221/07/10037:005)