Information für Krankenkassen

Bankverbindungen der Versorgungswerke


Vorgaben für den Zahlungsverkehr

 

 

Information für Arbeitgeber

Arbeitgebermeldeverfahren

Die Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV) hat im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgeberverfahren errichtet und betreibt sie in deren Auftrag.

Unter www.dasbv.de bietet sie den Beteiligten umfassende Informationen.

Diese Informationen werden bei Bedarf ergänzt und aktualisiert. Für den Informationsaustausch stehen die Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung und für Softwarehersteller darüber hinaus Entwicklerforen.

BV-Nummern

Die Liste der dreistelligen BV-Nummern finden Sie im "Verzeichnis der berufsständischen Versorgungseinrichtungen" auf der Internet-Präsenz www.dasbv.de. Die Übersicht öffnet sich unter dem Navigationsreiter "BV-Verzeichnis"; die Nummern sind in der ersten Spalte gelistet.

 

Information für Finanzämter

Liste der geeigneten Versorgungswerke

Liste der geeigneten Versorgungswerke im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2, Buchst. a EStG lt. BMF-Schreiben vom 08.07.2014 (Az.: IV C 3 - S 2221/07/10037:005)


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