19. Dezember 2025

Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes
Bedeutet Kapitaldeckung Casinozockerei? Eine notwendige Klarstellung
Was steckt hinter den jüngsten Presseberichten über Kapitalverluste von Versorgungswerken?
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem gesondert zu betrachtenden Fall des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) und den anderen 90 Versorgungswerken der Freien Berufe. Beim VZB steht eine endgültige Klärung der Vorgänge immer noch aus. Nur so viel lässt sich bereits sagen: Die dort verfolgte Anlagepolitik ist in der berufsständischen Versorgung äußerst ungewöhnlich und sehr untypisch. Aus dem Fall des VZB lassen sich daher kaum Folgerungen für die anderen Versorgungswerke ableiten. Für diese ist vielmehr die Frage zu beantworten, ob die kapitalgedeckte Finanzierung, insbesondere in einem Niedrigzinsumfeld, strukturelle Risiken birgt, die es in einer puren Umlagefinanzierung nicht gäbe.
So wurde in vielen Artikeln eine zu risikogeneigte Kapitalanlage infolge der langen Niedrigzinsphase als Ursache für Kapitalverluste angenommen. Diese Sichtweise ist jedoch stark verkürzt. Tatsächlich haben einige Versorgungswerke zum Teil deutliche Verluste verzeichnet, vor allem im Immobilienbereich. Hauptursache sind jedoch die seit 2022 sprunghaft gestiegenen Zinsen. Kredite verteuerten sich, Baukosten zogen an, während zugleich die Nachfrage nach Büroflächen während der Pandemie deutlich zurückging. In der Folge gerieten auch etliche seriöse Immobilienentwickler in Schwierigkeiten – bis hin zur Insolvenz. Institutionelle Anleger, darunter auch Versorgungswerke, die sich direkt oder indirekt an der Finanzierung solcher Projekte beteiligt hatten, mussten entsprechende Abschreibungen vornehmen.
Es ist nachvollziehbar, dass sich Journalisten und manche Mitglieder fragen, warum wir überhaupt in risikobehaftete Anlagen investieren. Die einfache Antwort: Von nichts kommt nichts. In der institutionellen Kapitalanlage geht es in erster Linie darum, Ertragsmöglichkeiten und Risiken sorgfältig auszubalancieren. Ohne chancenorientierte Anlagen gäbe es keine dauerhaften Renditen oberhalb des notwendigen Rechnungszinses. Entscheidend ist, dass Risiken begrenzt und beherrschbar bleiben – und genau das stellen die Versorgungswerke der Freien Berufe sicher. Das ist keine Hexerei, sondern basiert auf einem realistischen Verständnis der Kapitalmarktrisiken und einem rationalen Umgang damit. Was dies bedeutet, zeigt anschaulich ein aktueller Beitrag aus der Sendung „50k“ des Hessischen Rundfunks, auf den wir am Ende dieses Kommentars mit einem Link hinweisenIn dieser Beziehung sind Skandinavier oder Niederländer, die einen Großteil ihrer Altersvorsorge auf kapitalgedeckten Säulen abstützen, sehr viel weiter als wir Deutsche.
In der berufsständischen Versorgung investieren wir daher nach klaren Grundsätzen:
Wir streuen breit über verschiedene Anlageklassen.
Risikobehafteten Anlagen mit höheren Chancen stehen in einem vernünftigen Verhältnis zu festverzinslichen Investments. Unser Handeln orientiert sich an den Vorgaben der Anlageverordnung für Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen. Die Kapitalanlage wird durch erfahrene Fachleute betreut und Einzelinvestments und Anlagestrategien durch externe Experten vorbereitet. Die Selbstverwaltung verantwortet zwar am Ende die Anlageentscheidung, doch keineswegs ist es so, dass, wie nicht selten unterstellt, ausschließlich fachfremde Ärzte, Apotheker oder Architekten Milliardenvermögen steuerten. Viele Satzungen sehen die Beteiligung von erfahrenen Kapitalanlegern, Juristen und Versicherungsmathematikern vor. Zusätzlich benötigen auch die Berufsangehörigen in den Gremien Sachkundenachweise, die sie etwa in der ABV-Akademie erwerben können. Auf der jüngsten Mitgliederversammlung hat der Vorstand ein ABV-Prädikat vorgestellt, das Versorgungswerke in Zukunft bei Beachtung bestimmter an Anlagesicherheit und Risikokontrolle orientierter Kriterien erwerben können.
Die Versorgungswerke „zocken“ nicht. Wir investieren vorausschauend und mit Augenmaß, um den langfristigen Wert des Vermögens der Mitglieder zu sichern. Der Erfolg aus mehr als hundert Jahren gibt uns recht: Wir erwirtschaften unsere Leistungen aus eigener Kraft – ohne staatliche Zuschüsse. Die Ausgangsverrentung für unsere Mitglieder liegt weiterhin über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommen besondere Leistungen, etwa die Berufsunfähigkeitsabsicherung ab dem ersten Monat der Mitgliedschaft – ohne Gesundheitsprüfung und ohne das Risiko, bei eingetretener Berufsunfähigkeit ggf. einem fachfremden Beruf nachgehen zu müssen.
17. Dezember 2025
Reaktion auf das ABVprädikat und Experteninterview - Auszüge aus zwei Artikeln des Berliner Tagesspiegel
Das Statement der ABV zur Einführung des ABVprädikats wurde vom Berliner Tagesspiegel aufgegriffen. In der Online-Ausgabe vom 16. Dezember 2025 schreibt der Autor Simon Schwarz, dass die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) ein Siegel für vertrauensvolles Anlegen einführe. ... Ziel der Einführung des Prädikats sei es, „Mitgliedern zu ermöglichen, ihre Professionalität auch nach außen hin zu unterstreichen und somit die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des berufsständischen Versorgungssystems stärker sichtbar zu machen“. Die ABV sei in Sorge, dass der Skandal um das Versorgungswerk der Zahnärzt:innen dem Ansehen aller Versorgungswerke schade. Er zitiert aus einer Antwort des ABV-Geschäftsführers Stefan Strunk: „Dieses Prädikat können alle 91 Versorgungswerke beantragen, die nachweislich die Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regelungen entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks (...) verfolgen“, erklärte er. Hierzu zählen laut Strunk unter anderem ein Asset-Liability-Management (ALM), Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematische Gutachten und testierte Jahresabschlüsse."
Am 17. Dezember veröffentlichte der Tagesspiegel ein Interview mit dem Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, Harald Walz. Darin warnt dieser davor, "Versorgungswerke nach dem Anlagedebakel in Berlin pauschal zu skandalisieren. ... Das ist ein Einzelfall. Und er sollte nicht zu einer pauschalen Schelte der Versorgungswerke führen. Solche – vielleicht auch strafrechtlich relevanten – Vorfälle wie beim Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte gibt es auch bei Versicherern und bei Banken. Man sollte den Fall aufklären, aber man sollte sich davor hüten, die Versorgungswerke insgesamt zu skandalisieren."
Allerdings, so lautet die nächste Frage, habe es auch bei den Versorgungswerken der Zahnärzte in Norddeutschland und bei Apothekern in Schleswig-Holstein Verluste gegeben. Professor Walz Antwort: "Ja, aber das sind andere Fälle, die Sie mit dem Berliner Skandal nicht vergleichen können. Versorgungswerke, die langfristig anlegen, hatten vor einigen Jahren mit einem dramatischen Zinsanstieg zu kämpfen. Aus der Minuszinsphase – Bundesanleihen hatten eine Rendite von minus 0,8 Prozent – wurde 2022 plötzlich ein Zinsanstieg auf plus vier Prozent. Das macht auch soliden Anlegern Probleme. Viele Pensionskassen und Versorgungswerke haben das Geld der Versicherten sehr langfristig angelegt, um etwas höhere Zinsen zu bekommen. Und dann sind die Zinsen plötzlich in die Höhe geschossen."
Damit wird in wünschenswerter Deutlichkeit klargerückt, dass die pauschalisierende Dramatisierung einiger Presseberichte, die eine Million Renten in Gefahr sahen, völlig ungerechtfertigt ist.
9. Dezember 2025

Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes
Erwerbstätigenversicherung - realistisch betrachten statt romantisch!
Ein Namensartikel von Rudolf Henke, Vorsitzender des Vorstandes
Die Forderung nach der Einbeziehung neuer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht neu – doch bislang ist sie uns vor allem als eine Wunschvorstellung der politischen Ränder begegnet. Angebliche Gerechtigkeitsgründe zeichneten dabei die argumentative Grundlage: Ein gewisser gutverdienender Bevölkerungsanteil würde sich aus der Verantwortung ziehen oder „ein Topf für alle“ sei doch eine nette unbürokratische Sache; Linke und AfD unterscheiden sich in dieser Vorstellung kaum voneinander.
Inzwischen aber hat die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung Kreise gezogen, wobei sich die Argumentation nicht wesentlich änderte. Zunächst manifestierte die SPD die Einheitsrente in ihrem Parteiprogramm zur Bundestagswahl 2025. Nun gewann der Juniorpartner prima vista sogar die Union, sich der Diskussion über diese vermeintliche Vision eines „gerechteren“ Alterssicherungssystems zu öffnen. Wie sonst sollte man das Ergebnis des Koalitionsausschusses Ende November bewerten, wonach sich die noch zu besetzende Rentenkommission mit der „Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung“ beschäftigen solle?
Wenn eine Erwerbstätigenversicherung ernsthaft die Diskussion in der Rentenkommission als Reformoption überstünde, käme dies einem Tabubruch gleich. Ging es bislang um eine Gerechtigkeitsfantasie kollektivistischer Parteien, so ist sie mit der Aufnahme in den Themenkatalog der Rentenkommission ein ganzes Stück näher an die Verhandlungsmasse für die Realpolitik herangerückt.
Das Gravierende daran ist: Die finanziellen Defizite würden mit der Einbeziehung von Beamten oder von Angehörigen der Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung nur vergrößert. In Versorgungswerken werden heute die Risiken von Freiberuflern – insbesondere die höhere Lebenserwartung – im Kollektiv gegenseitig abgesichert. Dieser Vorteil würde sich bei einer Eingliederung der Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung nach den Eintrittsgewinnen in einen Nachteil umkehren – und zwar für die heutigen Rentenversicherten. Denn Freiberuflern würden im Schnitt höhere Renten zustehen, die noch dazu länger ausbezahlt werden müssten.
Im Übrigen beteiligen sich die Angehörigen der Freien Berufe über das Steuersystem an den Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung, erhalten für ihre Altersvorsorge aber keinerlei Steuergelder aus der Staatskasse. Sie finanzieren sich mit Unterstützung des Kapitalmarktes selbstständig. Bei einem Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung müsste ein entsprechender Anteil der Bundeszuschüsse auch für diese neue Gruppe eingeplant werden.
Es ist daher mehr als ratsam, sich mit der Erwerbstätigenversicherung nicht romantisch, sondern realistisch auseinanderzusetzen und genau zu überlegen, welche Schritte in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems tatsächlich sinnvoll sind. Denn eine Einheitsrente käme nicht nur einem grundlegenden Umbau der ersten Säule des deutschen Alterssicherungssicherungssystems gleich, der darüber hinaus Jahrzehnte lang andauern würde. Dies würde fatalerweise auch dazu führen, dass die finanziellen Probleme, die die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des demografischen Wandels schon heute hat, noch wachsen würden.
An den Rändern sagt man, dann müsse man eben das Äquivalenzprinzip abschaffen. Man will so einen Weg zur Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen.
Davon rate ich dringend ab. Denn das Äquivalenzprinzip, also das Gleichgewicht von Beitrag und Leistung, ist nicht nur ein grundlegendes Element der Leistungsgerechtigkeit der Rente und essentiell im Lichte der deutschen Sozialversicherungstradition. Sie fußt auf Leistungsgerechtigkeit, Versicherungsprinzip mit Beitragsfinanzierung und -äquivalenz sowie der Orientierung an der Erwerbsarbeit. Es ist zuvorderst eine Anerkennung der eignen Arbeitskraft. Würde dieses Prinzip abgeschafft, ginge ein weiterer Anreiz verloren, mehr zu leisten. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage, in der sich unser Land befindet, kann das keine Antwort sein.
29. Oktober 2025
Berichterstattung zum VZB: Reaktion der ABV
Der Vorstand der ABV hat nach Hinweisen zu erheblichen Fehlinvestitionen und Missmanagement in der Vergangenheit beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) unverzüglich weitere Auskünfte vom VZB eingeholt. Die Auskünfte des neuen Vorstands des VZB hinterlassen den Eindruck, die von der ABV aufgestellten Leitplanken für Versorgungswerke und für ihre Anlagestrategien seien vom VZB in den vergangenen Jahren nicht eingehalten worden. Ein erheblicher Schaden sei eingetreten. Bestehende externe und interne Kontrollmechanismen scheinen nicht gegriffen zu haben.
Die ABV begrüßt, dass Vertreter des VZB erklärt haben, dass sämtliche Aspekte der Vorwürfe aufgeklärt werden sollen.
Als konkrete Maßnahme zur Prävention hat der Vorstand der ABV die zeitnahe Einführung eines Prädikats beschlossen, das alle Versorgungswerke, die Mitglied in der ABV sind, beantragen können, die nachweislich alle Leitplanken der ABV einhalten und somit eine den Regeln entsprechende Anlagestrategie, ein umfassendes Risikomanagement sowie eine risikominimierende Geschäftsführung eines Versorgungwerks, z. B. ALM-Studien, Stresstests, Compliance-Regelungen, versicherungsmathematisches Gutachten, testierter Jahresabschluss, verfolgen.
Die ABV weist gleichzeitig daraufhin, dass von den 91 Versorgungswerken, die Mitglied in der ABV sind, lediglich gegenüber einem Versorgungswerk Vorwürfe wegen unlauteren Verhaltens bei seiner Anlagestrategie in Rede stehen. Der Vorwurf eines Systemversagens, wie er in einigen Stellungnahmen erhoben wurde, entspricht daher nicht den Tatsachen und ist schlicht und einfach falsch. Vorwürfe dieser Art weist die ABV im Interesse aller Versorgungswerke mit Entschiedenheit zurück. Seit über 100 Jahren ist das System der Versorgungswerke insgesamt ein verlässlicher Partner der Freien Berufe und wird dies auch bleiben.
04. März 2025
Presseberichte: Irritationen über Investitionsverluste einzelner Versorgungswerke
-Information des ABV-
Jüngste Medienveröffentlichungen erheben den Vorwurf, dass einzelne Versorgungswerke bei ihrer Anlagestrategie nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), die die gemeinsamen Interessen aller 91 Versorgungswerke in Deutschland vertritt, hat diese Veröffentlichungen mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie weist daraufhin, dass sie allgemeine Regelungen für ihre Mitglieder aufgestellt hat, die strenge Vorgaben für die Kapitalanlagen und das Risikomanagement der Mitglieder enthalten. „Diese Leitplanken dienen dem Schutz von Kapitalanlagen und sollen verhindern, dass Fehlinvestitionen hinsichtlich Selektion, Mischung und Umfang getätigt werden“, betont Rudolf Henke, Vorstandsvorsitzender der ABV.
Auch wenn die 91 Mitglieder rechtlich nicht verpflichtet sind, diese Normen einzuhalten, richten sich die meisten Mitglieder nach ihnen oder haben mit der jeweiligen Aufsicht abgestimmte Regelungen. Alle Regeln werden fortlaufend neuen Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst. Für eine etwaige Kontrolle von Anlagestrategien oder gar von konkreten Anlagen durch die ABV gebe es allerdings keine Rechtsgrundlage, so Henke.
Neben diesen Leitplanken bietet die ABV ihren Mitgliedern auch einen Stresstest, ein Konzept für Asset-Liability-Management-Studien sowie Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Gremienmitglieder und hauptamtliche Beschäftigte an, insbesondere in den Bereichen der professionellen Kapitalanlage, die eine Qualifizierung oder Weiterqualifizierung hinsichtlich wesentlicher Kenntnisse der Finanz- und Anlagepolitik ermöglichen.
Die ABV weist gleichzeitig darauf hin, dass bei Kapitalanlagen erfahrungsgemäß trotz aller Vorsorge und strengster Kontrollen durch interne Gremien und externe Aufsicht nicht vorhersehbare Entwicklungen in Wirtschaft und Finanzpolitik oder auch nicht absehbare negative Geschäftsentwicklungen bei den investierten Firmen im Rahmen einzelner Engagements eintreten können. In der Regel werden solche Verluste durch die Erträge bei anderen Investments ausgeglichen. Für den Fall, dass dies in besonderen Situationen -zum Beispiel bei einer andauernden Immobilienkrise- nicht möglich ist, werden von allen Versorgungswerken Reserven vorgehalten, so dass die Verluste sich nicht unmittelbar auf Rentenleistungen und Rentenanwartschaften auswirken.
Im Interesse ihrer Mitglieder geht die ABV davon aus, dass die in den Medienveröffentlichungen genannten Versorgungswerke die jeweiligen Sachverhalte intern aufklären und die entsprechend notwendigen Konsequenzen ziehen.
Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen der Angehörigen der verkammerten Freien Berufe. Aufgabe und Ziele der ABV sind es, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren, zu fördern und zu vertreten.
