Selbstverwaltung
Selbstverwaltung bedeutet die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie ist ein wesentliches Element in der sozialen Sicherung. In den berufsständischen Versorgungswerken wählen deren Mitglieder Delegierte zu den Kammer- oder Delegiertenversammlungen. Diese beschließen über Beiträge und Leistungen des Versorgungswerks und wählen die Mitglieder der zur Geschäftsführung und Aufsicht befugten Organe des Versorgungswerkes, den Verwaltungsausschuss (auch Verwaltungsrat genannt) bzw. Vorstand und Aufsichtsausschuss. Rechtsgrundlage ist eine Ermächtigung im jeweiligen Kammergesetz (z.B. Heilberufegesetz der Länder) und die auf dieser Grundlage errichtete Satzung.