Rechnungszins / Überzins
Die versicherungsmathematische Kalkulation geht von einem Rechnungszins von meist 4 Prozent aus. Das heißt, dass dieser Zinsanteil in die Verrentung der Beiträge einkalkuliert ist. Wird mehr als der Rechnungszins erwirtschaftet, können mit dem Überzinsertrag die Anwartschaften und Renten dynamisiert werden. Der Überzins ist damit das wichtigste Dynamisierungspotenzial. Eine Rolle spielt auch das Beitragswachstum.