Klare Regeln und große Verantwortung
Die verkammerten Freien Berufe tun Deutschland gut. Sie übernehmen öffentliche Aufgaben – im Gesundheitswesen, im Steuerwesen, in der Wirtschaftsprüfung oder der Rechtspflege, wo sie als Mittler zwischen Staat und Bürgern fungieren.
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Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln
Die Freien Berufe haben die ihnen vom Bundestag 1957 zugewiesene Aufgabe, ihre Altersversorgung eigenständig zu sichern, angenommen. Die Versorgungswerke entsprechen damit dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität.
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Renten in der Regel höher
Die Beiträge in den Versorgungswerken richten sich grundsätzlich nach den individuellen Einkommensverhältnissen, zum Beispiel kann ein im jeweiligen Versorgungswerk festgelegter Prozentsatz vom Berufseinkommen den Beitrag bestimmen.
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Versorgungswerke kein Privileg
1923 entstand die Bayerische Ärzteversorgung als erstes berufsständisches Versorgungswerk. Entscheidender Antrieb für diese Gründung war die massive Vernichtung des Alterssicherungskapitals der Ärzte aufgrund der Inflation nach dem ersten Weltkrieg.
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Vorsorge für den gesamten Berufsstand
Die öffentlich-rechtliche Pflichtmitgliedschaft des gesamten Berufsstandes bedeutet, dass auch Freiberufler in Phasen angestellter Tätigkeit von der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst und daher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.
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