Mitgliedernah und europäisch

Für die Mitglieder in Europa aktiv

Die berufsständischen Versorgungswerke sind durch die Verordnung 883/2004 der Europäischen Union mit den verschiedenen Rentensystemen der Mitgliedsstaaten koordiniert. Das bedeutet, dass Versicherungszeiten in mehreren Ländern wechselseitig anerkannt und bei der Rentenberechnung dann jeweils berücksichtigt werden, etwa für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten. Wer für maximal zwei Jahre ins Ausland geht, kann sogar für diesen Zeitraum in seinem berufsständischen Versorgungswerk versichert bleiben. Die ABV stellt in einem solchen Fall ein so genanntes „A1-Formular“ aus, mit dessen Vorlage beim ausländischen Sozialversicherungsträger eine Befreiung von der dortigen Versicherungspflicht erlangt werden kann.

Die ABV unterhält ein ständiges Verbindungsbüro in Brüssel, um die Versorgungswerke über Vorgänge und Vorhaben der Europäischen Kommission, des Rates und des Parlaments zu unterrichten und die Interessen der Versorgungswerke zur Geltung zu bringen. Hierzu arbeitet sie auch mit den Wohlfahrtseinrichtungen der Freien Berufe der Republik Österreich und der Vorsorgestiftung der Schweizer Ärzte VSAO zusammen.

 

 

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