Verlässlich und generationenfest

Klare Regeln und große Verantwortung

 

Die verkammerten Freien Berufe tun Deutschland gut. Sie übernehmen öffentliche Aufgaben – im Gesundheitswesen, im Steuerwesen, in der Wirtschaftsprüfung oder der Rechtspflege, wo sie als Mittler zwischen Staat und Bürgern fungieren.

 

Damit dies umfassend sichergestellt ist, werden sie vom Staat in Kammern organisiert, deren berufspolitische Aufgaben ihre Versorgungswerke nachhaltig gewährleisten helfen.

 

„Angehörige Freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich geistig-ideelle Leistungen, unabhängig im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.“

Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe,
Bundestags-Drucksache 14/9499

Gute Leistungen und hohe Qualität bei der Sicherstellung dieser besonders wichtigen Gemeinschaftsgüter können letztlich nur die leisten, die sich gegen die Lebensrisiken gut abgesichert und für Lebensqualität im Alter vorgesorgt haben.

Gleichzeitig beugt diese verpflichtende Vorsorge der Überalterung der Freien Berufe vor und fördert so deren notwendige Innovations- und Leistungsfähigkeit.

Die berufsständische Versorgung unterstützt damit die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrages der verkammerten Freien Berufe.

Mitglieder in eigenständigen Versorgungswerken sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie selbstständige Ingenieure und Psychotherapeuten.

 

Beitragszahlende Mitglieder nach Geschlecht und Berufsstand
Beitragszahlende Mitglieder nach Geschlecht und Berufsstand

Die Organisation der Freien Berufe in Kammern stellt gleichzeitig die vollständige Erfassung dieser Berufsstände sicher. So ermöglicht sie erst deren öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung. Da diese im Gegensatz zur Privat-versicherung immer auch einen Solidarausgleich umfassen muss, ist dies unverzichtbar.

Die Parlamente der Bundesländer haben über Landesgesetze mit Ermächtigungen für die Satzungen der öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke festgelegt, dass die Aufnahme der Berufstätigkeit in dem zur Mitgliedschaft berechtigenden Beruf den Beginn der Pflichtversicherung auslöst – grundsätzlich in dem Kammerbezirk, für den das Versorgungswerk zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Automatismus ausdrücklich bestätigt und sieht dadurch weder die im Grundgesetz verbürgte Vereinigungsfreiheit noch die allgemeine Handlungsfreiheit beeinträchtigt.

Die Versorgungswerke sind von Anfang an die preiswerte Regelsicherung: als Fundament der Vorsorge und zur Sicherung gegen die zentralen Lebensrisiken mit sofortigem Schutz, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikoselektion. Für alle, die mehr Schutz wünschen, bieten sie Möglichkeiten der Versorgungsgestaltung.

 

weiter