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Eine Eingliederung von Selbständigen und Beamten bringt keine Entlastung für die gesetzliche Rentenversicherung
„Eine Einbeziehung von Selbständigen, Freiberuflern und Beamten würde die gesetzliche Rentenversicherung keinesfalls dauerhaft entlasten“, sagt der Vorstandsvorsitzende der ABV, RA Hartmut Kilger. Die ABV als Spitzenorganisation der 89 in Deutschland bestehenden Versorgungswerke der Freien Berufe habe hierzu Prof. Dr. Kerstin Windhövel konsultiert. Die an der Hochschule für Wirtschaft in Freiburg in der Schweiz lehrende Volkswirtin hatte in verschiedenen Modellrechnungen im Jahre 2011 die Auswirkungen einer Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung auf bislang nicht versicherungspflichtige Personenkreise untersucht und festgestellt, dass durch eine solche Maßnahme die finanzielle Lage der Rentenversicherung langfristig nicht verbessert wird. Sie widerspricht damit der Interpretation einer Studie der Universität Bochum durch die Bertelsmann-Stiftung. Diese hatte untersuchen lassen, welche Maßnahmen die Belastung der Rentenversicherung durch die bevorstehende Verrentungswelle der geburtenstarken Nachkriegsgänge – der Babyboomer – vermindern würden.
Entgegen des Tenors der Presseberichterstattung weise, so Windhövel, auch der Autor der Studie, Prof. Dr. Martin Werding, ausdrücklich darauf hin, dass die Beitragsentlastung sich im Zeitablauf in ihr Gegenteil verkehre. Windhövel sehe dadurch ihre eigenen Ergebnisse bestätigt. Eine Eingliederung weiterer Personengruppen führt über die Rentenanpassungsformel zu einem steigenden aktuellen Rentenwert, dieser zu höheren Renten und einem höheren Rentenniveau, was wiederum zeitverzögert zu höheren Beitragssätzen führen wird, um diese Renten zu finanzieren. Dass dies erst nach 2060 eintreten soll, glaube die Wissenschaftlerin jedoch nicht. Das sei eine Frage der Annahmen. Bei so langfristigen Prognosen wirkten sich Annahmen zur Entwicklung der Fundamentaldaten maßgeblich auf die Ergebnisse aus, berichtet Kilger.
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