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ABV lehnt Pflichtversicherung für Selbständige ab

„Eine allgemeine Pflichtversicherung für Selbständige lehnen wir kategorisch ab“, sagte ABV-Chef RA Hartmut Kilger anlässlich der 34. Mitgliederversammlung seines Verbandes in Berlin. Zwar treffe es zu, dass insbesondere Solo-Selbständige teilweise ähnlich sozial schutzbedürftig seien wie Arbeitnehmer. Wegen des Fehlens eines Arbeitgebers, der die Hälfte der Beiträge übernehme, und aufgrund schwankender Einnahmen sei eine Pflichtversicherung für Selbständige jedoch völlig ungeeignet.

Auch die als Alternative ins Spiel gebrachte Pflicht zur Versicherung für Selbständige lehne die ABV als nicht zielführend ab. Denkbar sei allen falls, so Kilger, eine Ausweitung des Kataloges versicherungspflichtiger Selbständiger in der Rentenversicherung. Bereits versicherungspflichtig sind etwa Handwerker, Hebammen oder selbständige Lehrer. Kilger betonte, wenn es um das Risiko der Altersarmut gehe, kämen aus sozialen wie aus Kostengründen nur zielgenaue Maßnahmen in Betracht. Daher sehe man auch die von der Bundesarbeitsministerin, Dr. Ursula von der Leyen, vorgeschlagene Zuschussrente kritisch. Insbesondere die Vermischung von Fürsorge- und Versicherungsleistungen mache ihm Sorge, so Kilger, wenn die Zuschussrente als Leistung der Rentenversicherung ausgestaltet werde.

Im Rahmen der ABV-Mitgliederversammlung zeichnete Kilger drei Persönlichkeiten mit herausragenden Verdiensten um die berufsständische Versorgung aus. Die Ehrenschale des Verbandes erhielten der Leiter der Hessischen Landesvertretung in Brüssel, Friedrich von Heusinger, der sächsische Architekt Dr. Walter Köckeritz und der Geschäftsführer der Apothekerversorgung Westfalen-Lippe, Jochen Stahl.

 

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