Versorgungswerke sind institutionelle Anleger

 

  1. Versorgungswerke sind langfristige Anleger.

 

Versorgungseinrichtungen haben die Erfahrung gemacht, dass die Kapitalrendite in der langfristigen Betrachtung aus volkswirtschaftlichen Gründen höher ist als die Lohnentwicklung. Die meisten berufsständischen Versorgungswerke haben aber darüber hinaus ein Finanzierungssystem, das Kapitaldeckung und Umlage miteinander verbindet.

 

 

  1. Versorgungswerke verbinden Umlage mit Kapitalanlage.

 

Berufsständische Versorgungswerke sind ein nicht nur durch Umlagen, sondern auch durch Kapitalanlagen gedecktes System. Angehörige der Freien Berufe sparen im Versorgungswerk ihre Rente in einem „Kapitaltopf“ an. Diese verzinste Geldanlage wird dann später für die Rentenzahlungen verwendet. Für die Versorgungseinrichtungen ist es daher wichtig, den Kapitalstock möglichst gewinnbringend anzulegen, um die späteren Renten der Mitglieder zu sichern und möglichst hoch anzusiedeln. Dadurch, dass ein großer Teil der Beiträge auf dem Kapitalmarkt angelegt wird, können die Versorgungswerke nicht völlig unabhängig, aber losgelöster als die gesetzliche Rentenversicherung von der Zahl der Beitragszahler stabile Renten erwirtschaften. Berufsständische Versorgungswerke tragen also eine doppelte Verantwortung: Einerseits müssen sie wirtschaftlich tragfähige Renten zusagen, andererseits müssen sie Marktrisiken eingehen und beherrschen, um die nötigen Erträge zu erzielen.

 

Aufgrund des späteren Berufseintritts durch lange Ausbildungszeiten (Abitur, Studium) erreichen die Mitglieder der Versorgungswerke weniger Beitragsjahre. Dennoch sind ihre Renten höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus sind allein in den Versorgungswerken freiwillige Mehrzahlungen möglich, während dies in der gesetzlichen Rentenversicherung nur in ganz geringen Ausnahmefällen möglich ist.

 

 

  1. Versorgungswerke sind verlässliche Anleger.

 

Seit über einhundert Jahren haben Versorgungswerke ihre Verlässlichkeit bewiesen. Alle Versorgungswerke treffen generell eine ausreichende Risikovorsorge, beispielsweise durch Reservenbildung sowie durch einen kontrollierten Risikoausgleich zwischen Umlage und Kapitalanlage im Finanzierungsverfahren. Selbst in der Zeit der Niedrigzinsphase konnten alle Renten und Anwartschaften erhalten werden.

 

 

  1. Versorgungswerke dynamisieren die Renten auf Basis des Rechnungszinses.

 

Jedes Versorgungswerk legt längerfristig seinen sogenannten Rechnungszins fest, von dem es glaubt, dass bei vorsichtiger Kalkulation am Kapitalmarkt Erträge in mindestens entsprechender Höhe erzielt werden. Dieser Zinssatz ist bei der Bilanzierung der erworbenen Ruhegeldansprüche der Versichertengemeinschaft im Versorgungswerk bereits eingerechnet. Wird eine Rente beantragt, werden für die Berechnung der Höhe der Rente nicht nur die bis dahin gezahlten Beiträge und die bis dahin gewährten Dynamisierungen mit dem Rechnungszins verzinst, sondern auch der verbleibende, durch die Rentenzahlungen natürlich geringer werdende, Kapitalstock.

 

Durch diese Vorabverzinsung des Kapitals auch während der Laufzeit der Rente ergibt sich eine hohe Rente von der ersten Rentenzahlung an. Wird eine Rendite oberhalb des Rechnungszinses erwirtschaftet, kann eine zusätzliche Ausschüttung (Dynamisierung) vorgenommen werden. Die Höhe der Vorabverzinsung (Ausgangsverrentung) hat Einfluss auf das Dynamisierungspotential – denn Ausgangsverrentung plus Dynamisierung ist gleich Rente.

 

Da insbesondere bei einem hohen Rechnungszins (Vorabverzinsung) das Dynamisierungspotential begrenzt ist, können die Rentnerinnen und Rentner in den Versorgungswerken nicht davon ausgehen, dass durch die Dynamisierungen von Renten ein durch die Inflation eintretender Kaufkraftverlust vollständig ausgeglichen wird. Dies wird aber – im Verhältnis zur gesetzlichen Rentenversicherung – dadurch kompensiert, dass durch den Rechnungszins (Vorabverzinsung) eine hohe Ausgangsrente gezahlt wird.

 

 

 

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