Leistungsfähigkeit von Versorgungswerken
- Versorgungswerke bieten eine umfassende Altersvorsorge.
Berufsständische Versorgungswerke sichern ihre Mitglieder zuvorderst gegen die drei Kernrisken des Lebens ab: Alter, Invalidität und Tod. Während die Altersrente nach dem Erwerbsleben ausgezahlt wird, beinhaltet diese umfassende Risikovorsorge ebenso einen vollen Berufsunfähigkeitsschutz und eine stets unbefristete und stets ohne Anrechnung von eigenem Einkommen gewährte Hinterbliebenenvorsorge. Auch eine vorzeitige Rente ab einem Alter von 62 Jahren und die Erhöhung der Rente bei einer Beitragssatzsteigerung sind gravierende Vorteile.
- Versorgungswerke belasten gesetzliche Rentenversicherung und Gesellschaft nicht.
Im System der Alterssicherung in Deutschland gehört die berufsständische Versorgung seit über einhundert Jahren zur Regelsicherung der ersten Säule; zusammen und gleichberechtigt mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung. In der „zweiten Säule“ gibt es die betriebliche Altersversorgung und schließlich in der „dritten Säule“ die ergänzende Alterssicherung mit den privaten Lebensversicherungen und der individuellen Höherversicherung in den Versorgungswerken. In diesem Drei-Säulen-System haben die Versorgungswerke eine starke Position. Sie arbeiten ohne Inanspruchnahme von Staatszuschüssen und haben die steigende Lebenserwartung in ihren versicherungsmathematischen Grundlagen schon voll berücksichtigt.
- Versorgungswerke bieten Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.
Neben der Auszahlung höherer Renten und der Möglichkeit freiwilliger Mehrzahlungen gibt es in den berufsständischen Versorgungswerken keine oder nur geringe Wartezeiten. Der Berufsunfähigkeitsschutz der Versorgungseinrichtungen greift voll, wobei keine Verweisungsmöglichkeit in einen anderen Beruf existiert. Beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand werden flexible Möglichkeiten offeriert, eine Rente ab einem Alter von 62 Jahren ist eine davon. Die berufsständischen Versorgungswerke unterscheiden nicht nach großer und kleiner Witwen-/Witwerrente. Sie gewähren sie ohne Anrechnung des eigenen Einkommens und sind damit grundsätzlich höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung. In Versorgungswerken werden heute die spezifischen Risiken der Freien Berufe – insbesondere die höhere Lebenserwartung – im Kollektiv gegenseitig abgesichert. Sie belasten die gesetzliche Rentenversicherung somit nicht.
- Versorgungswerke sind nicht unmittelbar abhängig von der deutschen Volkswirtschaft.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hängen die Renten der Versorgungswerke nicht allein von der Lohnentwicklung ab. Während die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung also an der standortgebundenen Lohnentwicklung orientiert ist, werden die Renten der Versorgungswerke finanzmathematisch zusätzlich auch durch die erwirtschafteten Erträge bestimmt. Zwar investieren die berufsständische Versorgungswerke überproportional in Deutschland und Europa und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft durch die Bereitstellung von Kapital. Allerdings sind Versorgungseinrichtungen in der Lage, bei Kaufkraftverlusten oder Produktivitätseinbußen dieses Kapital umzuschichten, um weiterhin gute Erträge zu erwirtschaften und die Renten entsprechend zu sichern.
