Argumente gegen eine Erwerbstätigenversicherung

 

  1. Der positive Effekt der Eintrittsgewinne für eine Erwerbstätigenversicherung verpufft langfristig.

 

Jedes umlagefinanzierte System hat über einen vorübergehenden Zeitraum einmalige Eintrittsgewinne, wenn neue Personengruppen als Beitragszahler hinzukommen. Auch in Deutschland sind solche Eintrittsgewinne ein beliebtes Argument für die Erwerbstätigenversicherung. Auf kurz- und mittelfristige Einnahmen spekulierend blenden solche Forderungen die nachhaltigen finanziellen Auswirkungen aus: Die längerfristige Konsequenz ist nämlich, dass die zusätzlichen Beitragszahlungen zunächst zu einem niedrigeren Beitragssatz führen. Über die Nettolohnanpassung der Renten entstehen so höhere Rentenansprüche und später höhere Rentenausgaben – bei mehr Leistungsberechtigten im Alter. Um das Rentenniveau dann zu halten, müssten die Beitragssätze beziehungsweise die Bundeszuschüsse angehoben werden.

 

 

  1. Freiberufler belasten das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem langfristig.

 

Bei einigen Personengruppen kommt ein weiterer Effekt hinzu. Freiberufler gehören wie etwa Beamte klassischerweise zu einer Gruppe mit überdurchschnittlicher Lebenserwartung. Dieser Umstand führt in der Konsequenz zu einem Doppeleffekt, der eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung besonders teuer machen und die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich verteuern würde.

 

Erstens würden die Angehörigen der Freien Berufe überdurchschnittlich hohe Beiträge zahlen, was zu überdurchschnittlich hohen Leistungen führen würde. Zweitens leben Freiberufler statistisch gesehen in etwa vier Jahre länger als der heutige durchschnittliche Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Kombination aus diesen beiden Aspekten führt dazu, dass die Neuversicherten mittel- und langfristig die Versichertengemeinschaft mehr kosten als sie ihr kurzfristig „bringen“.

 

 

  1. Die Einbeziehung eines homogenen Versichertenkollektivs in ein heterogenes Versichertenkollektiv hat deutlich negative Auswirkungen, mit Folgen für den heute gesetzlich Rentenversicherten.

 

In Versorgungswerken werden heute die spezifischen Risiken der Freien Berufe – insbesondere die höhere Lebenserwartung – im Kollektiv gegenseitig abgesichert. Sie belasten die gesetzliche Rentenversicherung damit nicht. Vielmehr nehmen berufsständische Versorgungswerke der gesetzlichen Rentenversicherung kumulierte Langlebigkeits- und Hochrentenrisiken ab. Für den Versicherungsträger kumuliert sich das Risiko besonders hoher Renten mit besonders langer Laufzeit. Dies ist aus seiner Sicht ein ungünstiges Risikoprofil.

 

Wenn dieses homogene Versichertenkollektiv in ein heterogenes Versichertenkollektiv wie das der gesetzlichen Rentenversicherung eingegliedert wird, ergeben sich Umverteilungseffekte, die im homogenen Kollektiv nicht auftraten: Zwar zahlen Hochbeitragszahler auch lebenslang mehr in den Solidarausgleich der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere in die Absicherung der Erwerbsminderung, ein, da sie seltener erwerbsgemindert sind. Doch entnehmen Sie dem Solidartopf bei Risikoeintritt auch länger höhere Beträge. Dies gilt insbesondere für die Hinterbliebenenversorgung, in der der gesetzlichen Rentenversicherung in begrenztem Umfang Risiko abgenommen wird. Im Erwerbsminderungsbereich dominiert zwar die deutlich geringere Inanspruchnahme, sie kann die negative Gesamtbilanz des Personenkreises im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung allerdings nicht ausgleichen und würde noch höhere Korrekturmaßnahmen erfordern.

 

Der Vorteil des höheren Einkommens und des besseren Erwerbsminderungsrisikos würde sich bei einer Eingliederung der Freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung nach den Eintrittsgewinnen also in einen Nachteil umkehren – und zwar für die heutigen Rentenversicherten. Konkret hätten diese dann spürbar weniger Rente. Entsprechend wäre der Nicht-Nutzen später höher als der Nutzen heute.

 

 

  1. Die Bundeszuschüsse stehen bei einer Erwerbstätigenversicherung auch Freiberuflern zu.

 

Berufsständische Versorgungswerke bieten eine Vorsorge, ohne staatliche Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig beteiligen sich die Angehörigen der Freien Berufe über das Steuer- und Transfersystem an den Bundeszuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen. Von diesen Leistungen profitieren die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke allerdings nicht. Sie üben daher echte Solidarität ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung. Das ist, abgesehen von der direkten Subventionierung eines politisch gewollten Rentenniveaus, auch angemessen, weil der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung eine Reihe gesamtgesellschaftlicher Leistungen auferlegt hat.

 

Würden Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, würden ihnen die versicherungsfremden, durch Steuern finanzierten Leistungen jedoch ebenfalls zustehen. So müssten für das neu einbezogene Kollektiv mit der gleichen Zuschussquote die Bundeszuschüsse erhöht werden, sofern sich der prozentuale Anteil der steuerlichen Zuschüsse für die bisherigen Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ändern soll. Die Zuschussquote zu den Beitragseinnahmen entsprach im Jahr 2023 rund 30 Prozent, wobei die „Erstattungen“ für die Verlängerung der Haltelinien hier noch nicht einbezogen sind.

 

 

  1. Eine Erwerbstätigenversicherung ist eine organisatorisch langfristige, teure und verfassungsrechtlich umstrittene Reform.

 

Die Einbeziehung von Freiberuflern sowie von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würde allein schon aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelungen, der Rentenansprüche und der Verwaltungskosten Jahrzehnte dauern. Von einem kurzfristigen Effekt kann also keine Rede sein. Ganz zu schweigen zu der Frage, ob dann nicht der Staat eine Kompensation an die berufsständischen Versorgungswerke zu zahlen hat. Denn alle bisherigen Ansprüche der Freien Berufe würden erhalten bleiben.

 

 

  1. Ein in seiner Binnenstruktur vorbildlich funktionierendes Altersvorsorgesystem wird mutwillig kaputtgemacht.

 

Das Sondersystem der berufsständischen Versorgungseinrichtungen hat sich in mehrfacher Hinsicht seit über hundert Jahren als sehr erfolgreich erwiesen. Als mit der Rentenreform 1957 die Freien Berufe explizit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen worden waren, da sie zumeist selbstständig tätig waren und somit für sich selbst sorgen können sollten, war nicht sicher, dass sich dieser Sonderweg der berufsständischen Versorgung, der neben der Umlagefinanzierung auch die Kapitaldeckung beinhaltet, solch einen effektvollen Ausgang haben würde. Die hohen Renten und zusätzlichen Leistungen, die Versorgungswerke ihren Mitgliedern bieten und bieten können, belegen dies.

 

In Zeiten, in denen der Gesellschaft ein vermeintlich schwindendes Demokratieverständnis unterstellt wird, belegen die berufsständischen Versorgungswerke das Gegenteil. Der jeweilige Berufsstand verwaltet sein Versorgungswerk selbst. Es handelt sich um eine echte, eigenverantwortliche Selbstverwaltung mit Gestaltungsmacht, in der die Demokratie konkret gelebt wird. Die Angehörigen des jeweiligen Freien Berufes wählen dazu ihre Mitglieder in die Vertreter-, Delegierten- oder Kammer-Versammlungen. Diese berufsständische und regionale Verankerung spiegelt sich auch in dem jeweiligen Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht, das die gewählten Delegierten eines jeden Versorgungswerkes individuell beschließen. Die Selbstverwaltung der Versorgungswerke entspricht allen Prinzipien der repräsentativen Demokratie, insbesondere Partizipation, Kontrolle und Subsidiarität.

 

Daneben ist das System der berufsständischen Versorgung schon heute demografiefest: Die bei Freiberuflern überdurchschnittlich steigende Lebenserwartung ist bei berufsständischen Versorgungswerken durch eigene, empirisch erhobene Sterbetafeln in der Systematik sogenannter Generationentafeln bereits heute schon voll eingepreist. Dies deshalb, weil man sich das Dynamisierungspotenzial abgespart hat, das sich aus Umlage und Kapitaldeckung ergeben hätte. Jeder Jahrgang sorgt damit für seine statistische Lebenserwartung vor. Sie garantieren insofern eine generationengerechte Altersvorsorge.

 

Insofern leben berufsständische Versorgungswerke seit mittlerweile über hundert Jahren das, wovon viele Rentenexperten träumen: Sie haben ein in seiner Binnenstruktur hervorragend funktionierendes System geschaffen. Würde man auf einer grünen Wiese stehen und ein ganz neues gesetzliches Rentensystem schaffen wollen, wäre die Funktionslogik der berufsständischen Versorgung, die Verknüpfung von Umlageverfahren und Kapitaldeckung, sicherlich so etwas wie ein Vorbild. Oder um es mit einem Zitat von Herrn Professor Dr. Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zu sagen: „Sie haben das, was wir im gesetzlichen System oder für die gesetzlich Abgesicherten dringend bräuchten, schon von vornherein mit drin: mehr Kapitaldeckung.“

 

Eine Erwerbstätigenversicherung ist vor diesem Hintergrund aus zwei Gründen untauglich. Erstens würde sie zu keinen langfristig finanziellen Verbesserungen für die gesetzliche Rentenversicherung führen und zweitens würde ein in seiner Binnenstruktur hervorragend funktionieren System mutwillig kaputtgemacht.

 

 

  1. Eine Erwerbstätigenversicherung löst die Probleme des demografischen Wandels nicht.

 

Berufsständische Versorgungswerke sind ein kapitalbildendes System, das heißt, ein Freiberufler spart im Versorgungswerk seine Rente in einem „Kapitaltopf“ an. Dadurch, dass Beiträge auf dem Kapitalmarkt angelegt werden, können die Versorgungseinrichtungen nicht völlig unabhängig, aber losgelöster als die gesetzliche Rentenversicherung von der Zahl ihrer Beitragszahler Renten erwirtschaften.

 

Ganz im Gegenteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der demografische Wandel wird vor allem den Altersvorsorgesystemen zusetzen, die auf einer reinen Umlagefinanzierung basieren. Klar ist, das reine Umlageverfahren ist aufgrund des unumkehrbaren demografischen Wandels alles andere als zukunftsfest. Hier wird keine Rente angespart, sondern die eingenommenen Beiträge werden sofort an die heutigen Leistungsempfänger ausgeschüttet. Deswegen bedeuten weniger Beitragszahler oder mehr Rentner direkt ein Problem für ein reines Umlagesystem.

 

Diesen Umstand würde auch eine Erwerbstätigenversicherung nicht lösen. Zwar könnte mit den Eintrittsgewinnen die gravierende Phase überbrückt werden, in der nun schrittweise die sogenannten Babyboomer-Jahrgänge von der Beitrags- auf die Leistungsempfängerseite wechseln. Das Risiko des demografischen Wandels für das reine Umlageverfahren aber wird bleiben. Denn die Eintrittsgewinne überbrücken nur einen Zeitraum von bis zu zwei Jahrzehnten, die demografische Situation wird sich von heute aus betrachtet bis dahin jedoch nicht merklich geändert haben.

 

 

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