Versorgungswerke sind Orte gelebter Demokratie und Solidarität
- In Versorgungswerken verwalten sich die Freiberufler selbst.
In Zeiten, in denen der Gesellschaft ein vermeintlich schwindendes Demokratieverständnis unterstellt wird, belegen die berufsständischen Versorgungswerke das Gegenteil. Versorgungseinrichtungen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Folge davon ist, dass die Aufsicht über sie dem jeweiligen Land obliegt. Dessen ungeachtet verwaltet der jeweilige Berufsstand sein Versorgungswerk selbst.
Dabei handelt es sich um eine echte, eigenverantwortliche Selbstverwaltung mit Gestaltungsmacht, in der die Demokratie konkret gelebt wird. Dies hängt auch stark damit zusammen, dass Versorgungswerke keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Obendrein bestimmen die demokratisch legitimierten Mitglieder in den Gremien direkt über das Mitglieds-, Beitrags- und Leistungsrecht.
- Die Selbstverwaltungsgremien in Versorgungswerken sind demokratisch legitimiert.
Die Angehörigen des jeweiligen Freien Berufes wählen ihre Mitglieder in die Vertreter-, Delegierten- oder Kammer-Versammlungen. Diese berufsständische und regionale Verankerung spiegelt sich auch in dem jeweiligen Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht, das die gewählten Delegierten eines jeden Versorgungswerkes individuell beschließen. Die Selbstverwaltung der Versorgungswerke entspricht allen Prinzipien der repräsentativen Demokratie, insbesondere Partizipation, Kontrolle und Subsidiarität.
- Aktives und passives Wahlrecht hat jedes Mitglied eines Versorgungswerkes.
Die Regionalität und die Ausrichtung auf den jeweiligen Berufsstand sichern die erforderliche Individualität bei allen Entscheidungen. Zudem schützen das ehrenamtliche Engagement der Selbstverwaltung und die Kontrolle durch alle Mitglieder vor hohen Verwaltungskosten. Jeder Freiberufler kann selbst sein Versorgungswerk mitgestalten und es so am besten für die Zukunft wappnen. In den Gremien der Versorgungswerke nehmen sowohl Aktive als auch Empfänger von Versorgungsleistungen an den Entscheidungsprozessen Teil.
- Versorgungswerke stellen Selbstverantwortung vor staatliches Handeln.
Die berufsständischen Versorgungswerke entsprechen dem gesellschaftspolitischen Leitbild der Subsidiarität. Die Subsidiarität manifestiert sich in der ausschließlichen Eigenfinanzierung der Altersvorsorge durch die Berufsstände – trotz der ständig und überdurchschnittlich steigenden Lebenserwartung der Freiberufler. Das regeln die Versorgungseinrichtungen selbstverantwortlich ohne jeglichen staatlichen Zuschuss. Gesellschaft und gesetzliche Rentenversicherung werden entlastet.
- Versorgungswerke leben Solidarität – nach innen und nach außen.
Durch die Verleihung des öffentlichen Rechts schafft der Staat innerhalb der Freien Berufe eine „gesellschaftliche Solidarität“, die über den reinen versicherungsmäßigen Ausgleich hinausgeht. So gibt es verschieden Elemente von Solidarleistungen in Versorgungseinrichtungen. Diese äußern sich beispielweise in gleichen Tarifen für Frauen und Männer, in der Absicherung von Familienangehörigen, in Kinderzuschlägen und Rehabilitationsleistungen, im Verzicht auf einen Ledigenzuschlag und auf längere Wartezeiten, in der Aufnahme von Mitgliedern, die bereits am Ende ihrer Erwerbsphase stehen und entsprechend weniger Beiträge leisten können, sowie im Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung.
Solidarische Verantwortung ohne Nutzen für ihre eigene Alterssicherung übernehmen die Freien Berufe außerdem, in dem sie sich mit ihren Steuern an den staatlichen Zuschüssen zur gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen, die ein Drittel der Rentenausgaben ausmachen. Das ist, abgesehen von der direkten Subventionierung eines politisch gewollten Rentenniveaus, auch angemessen, weil der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung eine Reihe gesamtgesellschaftlicher Leistungen auferlegt hat. Von diesen Leistungen profitieren die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke jedoch nicht, so dass hier echte Solidarität geübt wird.
