Aufsicht

Die Versorgungswerke unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Die Rechtsaufsicht wird von der Behörde/dem Ministerium, das die Aufsicht über die Kammer führt, ausgeübt. Die Versicherungsaufsicht führt die Versicherungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes (Wirtschaftsministerium/Finanzministerium).